Datei

Datei
File (engl.)

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Da|tei [da'tai̮], die; -, -en:
nach bestimmten Kriterien geordnete Sammlung von Belegen und Dokumenten, besonders in der Datenverarbeitung:
eine [elektronische] Datei anlegen, erstellen; die Kunden der Firma sind in einer Datei gespeichert.
Syn.: Akte.
Zus.: Grafikdatei, Kundendatei, Textdatei.

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Da|tei 〈f. 18
1. Sammlung sachlich zusammengehöriger Daten
2. 〈EDV〉 ein (auf Diskette, CD-ROM o. Ä.) gespeicherter Bestand an elektron. Daten
[verkürzt <Daten + Kartei]

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Da|tei , die; -, -en [geb. nach Kartei]:
nach zweckmäßigen Kriterien geordneter, zur Aufbewahrung geeigneter Bestand an sachlich zusammengehörenden Belegen od. anderen Dokumenten, bes. in der Datenverarbeitung:
eine [elektronische] D. anlegen, erstellen;
die Kunden der Firma sind in einer D. gespeichert.

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Datei
 
[engl. file], eine geordnete Menge von digitalisierten Informationen (Daten), die unter einem gemeinsamen Namen abgespeichert und angesprochen werden. Dateien sind die Grundeinheit jeder elektronischen Datenverarbeitung, ihre Verwaltung ist eine der wichtigsten Aufgaben jedes Betriebssystems.
 
Grundsätzlich kann man zwei Arten von Dateien unterscheiden: ausführbare Dateien (Programmdateien, engl. executable files, Exe-Files) und nicht ausführbare Dateien (Daten, Dokumente, Hilfsdateien).
 
Ausführbare Dateien enthalten Anweisungen an den Rechner (Programme), bestimmte Aktionen durchzuführen. Dabei handelt es sich meist um die Manipulation von Daten, welche in nicht ausführbaren Dateien gespeichert sind, die Interaktion mit Peripheriegeräten (Drucker, Scanner usw.) oder die Kommunikation mit anderen Rechnern. Anwendungsprogramme haben üblicherweise die Erweiterung »exe«, ausführbare Systemdateien können je nach Betriebssystem auch andere Extensions (oder keine) tragen. Ausführbare Dateien liegen fast immer im Binärformat vor. Ausnahmen sind u. a. sog. Batch-Dateien (Stapeldateien), die aus einer Folge von im ASCII-Format kodierten, nacheinander auszuführenden Systembefehlen bestehen.
 
Alle übrigen Dateien heißen nicht ausführbar, d. h., ihr Inhalt kann vom Rechner nicht direkt verarbeitet werden. Hierzu zählen zunächst von Anwendungsprogrammen erzeugte und bearbeitete Dateien; für sie wird oft der Begriff Dokument benutzt. Beispiele sind formatierte Texte aus einer Textverarbeitung, Tabellen aus einem Tabellenkalkulationsprogramm oder Bilder, Videos bzw. Audiodateien aus den entsprechenden Multimediaanwendungen. Eine spezielle Form nicht ausführbarer Dateien sind Archive (Komprimierung), in denen große Mengen von Informationen (Inhalte von Druckwerken, Messergebnisse o. Ä.) in komprimierter Form aufbewahrt werden. Die andere große Gruppe von nicht ausführbaren Dateien sind solche, die zwar nicht alleine lauffähig sind, die aber zum Erstellen oder für die korrekte Funktion von ausführbaren Dateien notwendig sind. Beispiele dafür sind Dynamic Link Librarys (DLL) und andere Objektbibliotheken oder Gerätetreiber. Letztere enthalten Informationen, mit deren Hilfe Anwendungsprogramme auf externe oder interne Geräte (Drucker, Bildschirm, Scanner) zugreifen können.
 
Kleinere nicht ausführbare Dateien, vor allem Textdateien, werden oft im ASCII-Format abgelegt, da sie dann mit einfachen Editorprogrammen eingesehen und bearbeitet werden können. Große Dokumente aus Anwendungsdateien dagegen werden zum Teil oder vollständig binär beschrieben, da sie auf diese Weise weniger Speicherplatz einnehmen. In diesen Fällen reicht ein Editorprogramm nicht aus, sondern man ist immer gezwungen, das ursprüngliche Anwendungsprogramm zu verwenden, wenn man die Daten weiter bearbeiten will.
 
Der Name einer Datei (Dateiname) setzt sich unter den meisten Betriebssystemen (u. a. Windows, OS/2) aus zwei Bestandteilen zusammen, dem eigentlichen Namen und einer sog. Erweiterung (Extension, Suffix), die meistens aus drei, seltener aus mehr Zeichen besteht. MacOS- sowie Unix- bzw. Linux-Dateien haben dagegen standardmäßig keine Erweiterung.
 
Neben dem eigentlichen Namen werden von den meisten Betriebssystemen noch weitere Informationen als Dateiattribute abgespeichert, z. B. ob eine Datei gelöscht werden darf oder nicht oder ob sie einem nicht privilegierten Benutzer angezeigt werden soll. Die in einer Datei abgelegten Informationen liegen entweder als Bitfolge vor (binäre Datei, Binärdatei) oder aber als Folge von Bytes, die für jeweils ein ASCII-Zeichen stehen (ASCII-Datei, Dateiformat).

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Da|tei, die; -, -en [geb. nach ↑Kartei]: nach zweckmäßigen Kriterien geordneter, zur Aufbewahrung geeigneter Bestand an sachlich zusammengehörenden Belegen od. anderen Dokumenten, bes. in der Datenverarbeitung: eine [elektronische] D. anlegen, erstellen; die Kunden der Firma sind in einer D. gespeichert; In sequenziellen -en sind die Daten fortlaufend in der Reihenfolge ihrer Eingabe gespeichert (Mathematik II, 71); Damit wird in einer polizeilichen D. erfasst, welche Personen zu welchem Zeitpunkt an welchem Ort kontrolliert worden sind (Hamburger Rundschau 11. 8. 83, 19).

Universal-Lexikon. 2012.

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Synonyme:

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